EINSPRUCH AN DAS REGIERUNGSPRÄSIDIUM WEGEN FORTLAUFENDER ZERSTÖRUNG DES ANLAGENPARKS

Marlies Busch
Prof. Dr. G. Jung                                                                                       
BI Anlagenpark

Tübingen, den 26.8.21

An das Regierungspräsidium Tübingen

A.Z.51/8809/U.M. 2021-0538

Ihre Antwort auf unsere Umweltmeldung halten wir für nicht zufriedenstellend und teilweise fehlerhaft. Daher erheben wir dagegen Einspruch.

Wir bitten Sie, uns über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren und uns mitzuteilen, welche Möglichkeiten wir haben, uns in das laufende Verfahren einzubringen.

Bitte teilen Sie uns auch mit, welche Möglichkeiten wir haben zu klagen  und welche  Fristen dabei einzuhalten sind.

Einspruch gegen die geplante Umgestaltung und die fortlaufende Zerstörung des Anlagenparks unter  Mißachtung von  Bürgerbeteiligung, Naturschutz und Umweltschutz durch die Stadt Tübingen

Wir bitten Sie, die Planungen der Stadt, die vor allem den West- und Südteil des Anlagenparks betreffen, nicht zu genehmigen, und zwar aus folgenden Gründen:

Mangelhafte  Bürgerbeteiligung

Die Stadt behauptet in ihrem Genehmigungsantrag, eine  Bürgerbeteiligung durchgeführt zu haben und beruft sich dabei auf eine Begleitgruppe und eine Online Befragung.

Die Begleitgruppe  war für das gesamte Europa-Platz -Projekt zuständig, der Park spielte dabei nur eine geringe Rolle. Wie die Zusammensetzung der Gruppe erfolgt ist, wird nicht offen gelegt. Es ist jedoch  offensichtlich, dass die Teilnehmer dieser Gruppe  vor allem die Interessen des ÖPNV und der Fahrrad-Freaks vertreten, zumindest 3 der Teilnehmer sind bekennende Fahrrad-Freaks. Interessenvertreter des Anlagenparks waren nicht beteiligt. auch keine Vertreter des Kreisfischerei-Vereins .

Die sogenannte „erfolgreiche Online-Befragung“ fand erst Ende September 20 statt. Da waren bereits alle Pläne beschlossen. Folgerichtig wurden also auch nicht die Pläne zur Diskussion gestellt, sondern es ging nur um reine Kosmetik. Man konnte auch nur „gefällt mir“ ankreuzen, „gefällt mir nicht“ war nicht vorgesehen. Die Teilnahme von 171 Personen bei dieser Aktion wurde als Erfolg gewertet. Die BI hat 1500 Unterschriften gegen die geplante Umgestaltung gesammelt. Diese  wurden von OB Palmer als reiner Symbolkonflikt abgetan.

Naturschutz-Verstösse im Westteil und Südteil des Anlagenparks

Das abschliessende Ergebnis des Artenschutz-Gutachtens zum Anlagenpark muß aufgrund unvollständiger Angaben  der Stadt in Zweifel gezogen werden. Bei der Erstellung des Gutachtens  (Abgabe Okt.2019) war noch nichts von einem Radkreisverkehr und Behelfsbauten  für die Schulen bekannt. Die Entscheidung zum Bau dieser Projekte im Westteil des Parks ist  deutlich später gefallen, konnte also im Gutachten nicht berücksichtigt werden. Diese Projekte  stellen aber  einen bedeutenden Eingriff  in dieses ökologisch  besonders  wertvolle  Biotop  dar, das Lebensraum für streng geschützte Tierarten bietet. 

Die Stadt hält sich nicht an ihr Versprechen, „den nordwestlichen Bereich mit seinen ökologisch hochwertigen Strukturen in seinen schützenswerten Aspekten zu stärken“(Vorlage an den Planungsausschuss 268/2019). Sie verstösst damit gegen Naturschutzrecht, und zwar gegen:

  • § 1 Ab.1 BNatSchG, fordert den „Erhalt der biologischen Vielfalt und der Eigenart, der Schönheit  und des Erholungswerts von Natur und Landschaft“.
  •  §2 und §3 LaNatSchG fordern die Übernahme besonderer Verantwortung durch die  öffentlichen Hand für die insektenfreundliche Gestaltung und Pflege auf öffentlichen parkhaltig gestalteten Grünflächen. Es soll „für den Erhalt besonders wertvoller ökologischer Beschaffenheit und der Förderung von Vielfalt“ gesorgt werden.
  • §15 BNatSchG fordert die Unterlassung von vermeidbaren Beeinträchtigungen
  • §44 BNatSchG Abs.1,3 verbietet eine erhebliche Störung streng geschützter Arten und verbietet eine Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Der Westteil ist mit seinem alten Baumbestand der Lebensraum streng geschützter Fauna. . Dieser Lebensraum  wird erheblich beeinträchtigt, wenn nicht sogar endgültig zerstört, durch

  • den Bau des Radschnellwegs, der durch dieses Gebiet führen soll,
  • die Fahrradbrücke, die über den Park führt
  • den dort geplanten Fahrrad-Kreisverkehr
  • die Errichtung von Behelfsbauten für die Schulen

Es sind schon etliche Bäume in diesem Bereich gefällt worden, weitere werden im Zuge der Baumaßnahmen verschwinden. Im Bereich der Brücke sollen alle Bäume auf Stock gesetzt werden und zudem soll eine Beleuchtung installiert werden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind bereits  zerstört worden oder werden zerstört werden.  Anstelle einer Biotop-Vernetzung zur „dauerhaften Sicherung der Population wildlebender Tiere“ werden Biotope zerstört. Der Vorschlag von Prof. Jung für eine Biotop-Vernetzung in seiner Mühlbach-Dokumentation wurde nicht beachtet.

Diese Planungen sind weder „alternativlos“ noch unvermeidbar:

Der Radschnellweg kann auf die Europastr. verlegt werden. Bei den Planungen zum Neckarpark soll es keine Radwege im Park wegen Gefährdung der Fußgänger  geben, sie sollen stattdessen auf die Gartenstr. verlegt werden. Entsprechendes sollte auch für den Anlagenpark gelten, wo nicht nur Fußgänger sondern auch streng geschützte Tierarten gefährdet sind.

Für die Fahrradbrücke gibt es eine Alternative, die den Park nicht tangiert und einen Kreisverkehr überflüssig macht. Der Fahrradweg führte dann über die schon bestehende Autobrücke, die für  Fahrräder erweitert werden könnte. (siehe Skizze im Anhang)

Die Ablehnung des Vorschlags durch den Baubürgermeister mit der Begründung, es sei für Fahrradfahrer nicht zumutbar,  am Bahnübergang manchmal warten zu müssen, ist nicht ernst zu nehmen. Derselbe Baubürgermeister sagt in einem Interview, dass man von  Fahrradfahrern, wie von allen anderen Verkehrsteilnehmer auch, erwarten könne, hin und wieder an Kreuzungen warten zu müssen. Wie üblich, werden hier .Argumente benutzt, um die eigenen Pläne durchsetzen zu können.

Der Radkreisverkehr würde sich bei dem Alternativ-Vorschlag erübrigen.

Die Errichtung von Behelfsbauten für die Schulen in dem besonders schützenswerten Teil des Parks gegen den Protest des Naturschutzsprechers dokumentiert, welche untergeordnete Rolle der Artenschutz bei der Stadt spielt. Auch hier wies sie Alternativ-Vorschläge zurück.

Bei all diesen Projekten argumentiert die Stadt auch mit der Einsparung von CO2. Damit rechtfertigt sie  die Verletzung von Natur- und Umweltschutz. Durch den Bau der Radbrücke, des Kreisverkehrs und des Radschnellwegs wird kein CO2 eingespart, sondern im Gegenteil  mehr CO2 erzeugt durch die Verwendung von grossen Mengen Betons und Stahls. Auch die  Behauptung, dass dadurch mehr Menschen das Auto stehen lassen und das Fahrrad nehmen würden, ist mehr als fraglich. Vor allem die Brücke soll  ein Prestige-Objekt für den OB werden, „ein neues Wahrzeichen Tübingens“ (so Herr Füger im Tagblatt). Es wird berichtet, dass der OB diese Brücke in Kopenhagen gesehen habe und sie seitdem unbedingt für Tübingen haben wolle, koste es was es wolle.

Mißachtung von Naturschutzgesetzen  im Südteil des Parks: 

  • §1 Abs.3BNatSchG verlangt, Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können.
  • § 2 LaNatSchG fordert eine insektenfreundliche Gestaltung öffentlicher Flächen.
  • §21 a LaNatSchG fordert Gartenflächen wasseraufnahmefähig zu belassen

Im Südteil ist Flüssigboden vorgesehen. Der Ausdruck wird zwar vermieden, aber die  Beschreibung als „fester Boden, kein weicher Boden“ der  mit robustem Gras bepflanzt werden soll, sagt nichts anderes .Dadurch soll erreicht werden, dass  der Park besser für  Veranstaltungen geeignet sei (schriftl. Auskunft von  einem Mitglied der Planungsgruppe)   So  können vielleicht besser Events stattfinden, aber mit Insektenfreundlichkeit hat das nichts zu tun. Angeblich hat sich die Stadt für dieses Vorhaben  von einem Wildbienen-Experten  beraten lassen Dieser Experte ist nicht dazu befragt worden(laut seiner Auskunft). Sein Ratschlag für eine insektenfreundliche Gestaltung ist diametral entgegengesetzt. Die Stadt plant hier eine insektenfeindliche  Rasen-Monokultur.

Flüssigboden verstösst auch gegen die Forderung, dass Böden so zu erhalten sind, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können, ebenso gegen das Gebot von §21, Gartenflächen so zu gestalten, dass sie Wasser aufnehmen können.

Der Verstoss gegen diese Gesetze ist keineswegs unvermeidbar. Es gibt genügend Flächen in der Nähe, die für Events geeignet sind, wie z.Bsp.:

  • Der grosse Platz vor den Thiepval-Kasernen. Er darf von der Stadt für Events genutzt  werden.
  • Die überdimensionierten und wenig genutzten Erweiterungsflächen im Freibad. Sie waren nach Auskunft des Baubürgermeisters für die Landesgartenschau geplant. Die findet nicht statt, Sie wären sehr gut geeignet für grosse Veranstaltungen.                    

 Zudem gilt noch immer der Gemeinderatsbeschluss, dass nur 2 Veranstaltungen im Jahr im Anlagenpark stattfinden dürfen. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Beschluss nicht beachtet werden soll.

Baumrodung und Beschädigung alter Bäume im Park

Bisher hat die Stadt immer von 98  alten Bäumen gesprochen, die gefällt werden sollen. Diese Zahl wurde schon lange angezweifelt. Unabhängige Zählungen sprechen von 205 schon gefällten Bäumen und weiteren 75, die noch gefällt werden müssen. Immerhin hat die Stadt inzwischen ihre Zahlen leicht korrigiert und spricht von 114 Bäumen. Darin sind alle Bäume, die nicht den Stammumfang von 20cm erreichen, nicht enthalten. Fakt ist jedenfalls, dass viele Höhlenbäume und essentielle Teilhabitate von geschützter Fauna verschwinden werden oder bereits verschwunden sind. Dies verstösst massiv gegen Naturschutzgesetze. Die Aussage der Stadt trifft nicht zu, „dass der wertvolle Baumbestand erhalten bleibt“(Stadt 22.6.20). Wie oben ausgeführt, kann von Unvermeidbarkeit keine Rede sein, es gibt  genügend zumutbare Alternativen.

Die versprochene Neupflanzung von Bäumen  kann nicht als Kompensationsmaßnahme dienen, es wird Jahrzehnte dauern, bis diese Bäume herangewachsen sind. Zudem zählen sie nach Rechnung der Stadt nicht als Bäume, sie haben mit Sicherheit keinen Stammdurchmesser von 20 cm.

CO2 Einsparung

Die Stadt spricht von „Förderung der Minderung von CO2“. Auch dies trifft nicht zu, wie bereits ausgeführt.

Alte Bäume speichern ein Vielfaches an CO2 im Vergleich zu jungen  Bäumen. Durch Baumrodungen und auf Stock Setzen alter Bäume wird  CO2 nicht eingespart sondern vermehrt.

Durch betonierte Fahrradwege, durch steinerne Seeterrassen, Fahrradbrücke und See-Verkleinerung wird mehr CO2 produziert als eingespart.

Resümee

Betrachtet man die Gesamtheit der bereits erfolgten und der noch geplanten Eingriffe in den Anlagenpark wird deutlich, dass §1 BNatSchG  bei den Planungen zum Anlagenpark vielfach mißachtet wird: Luft und Klima werden nicht geschützt, Böden werden nicht entsiegelt, sondern versiegelt. Der Tierwelt wird ein Rückzugsort genommen, Erhalt der Artenvielfalt spielt , wenn überhaupt ,nur eine untergeordnete  Rolle.

Die Stadt benutzt den Park offensichtlich als Manövriermasse. Dort soll ohne Rücksicht auf Naturschutz, Umweltschutz und Bedürfnisse der Bürger umgesetzt  werden, was  für die Verwirklichung der Pläne für ein“ zeitgemässes Tübingen“ benötigt wird.

So befinden sich dort bereits die Aufbereitungsanlage für Flüssigboden, der Abstellplatz für Baumaschinen, Behelfsbauten für Schulen und eine Durchgangsstrasse für den Schwerlastverkehr. Hinzukommen sollen eine Tiefgarage, eine steinerne Seeterrasse, ein Cafe, eine grosse Eventfläche ,eine Fahrradstation, eine Fahrradschnellstrasse, eine Fahrradbrücke, ein Fahrradkreisverkehr, vielleicht auch noch ein Kiosk und Sportgeräte.

Die Interessen und das Wohlergehen der Bürger, der Natur- und Umweltschutz werden ignoriert. Durch Manipulation und geschönte, um nicht zu sagen falsche Informationen soll Bürgern das Bild eines neuen schöneren und ökologischeren Parks vorgegaukelt werden.

Dieser geplante „multifunktionale Park“ wird kein Park mehr sein,  sondern ein Veranstaltungsort. Im Tagblatt vom 28.8.21 heisst es folgerichtig „der Park bekommt Freizeit- und Veranstaltungsflächen“.

http://www.bi-anlagenpark-tuebingen.de/wp-content/uploads/2020/07/BriefRegierungspraesidium82021.pdf

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